Beschluss zu TOP 5
Der Ausbau des Kreuzungsbereiches Nürnberger Straße / Hauptstraße in Thalmässing wird entsprechend der vorgestellten Planunterlagen weiterverfolgt.
Eine Förderung nach Art. 13 FAG (Sonderbaulast) wird weiterhin vorangetrieben.
Abstimmungsergebnis: zugestimmt